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Der EU AI Act in der Planungspraxis: Was Landschaftsarchitekten und Umweltplaner jetzt wissen müssen

KI-Visualisierungen, automatisierte Bestandsanalysen, vorformulierte Erläuterungsberichte – Künstliche Intelligenz ist in vielen Planungsbüros angekommen. Mit dem EU AI Act kommen nun verbindliche Kennzeichnungspflichten. Wir zeigen, was auf Ihr Büro zukommt und wie Sie sich rechtskonform vorbereiten.

Die Digitalisierung in der Landschaftsarchitektur und Umweltplanung schreitet rasant voran. Ob KI-generierte Visualisierungen von Parkanlagen, automatisierte Bestandsanalysen oder durch Sprachmodelle vorformulierte Erläuterungsberichte – KI ist längst Teil des Arbeitsalltags. Mit der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) gelten dafür nun schrittweise verbindliche Regeln. Besonders relevant für unsere Branche sind die Kennzeichnungspflichten, die sicherstellen sollen, dass synthetische Inhalte als solche erkennbar sind.

1. Die wichtigste Frist: 2. August 2026

Während einige Teile des Gesetzes bereits seit Februar 2025 gelten, treten die entscheidenden Transparenzpflichten zur Kennzeichnung von Inhalten am 2. August 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sowohl die Anbieter der Software als auch Sie als Anwender – im Gesetz „Betreiber“ bzw. „Deployer“ genannt – sicherstellen, dass KI-Inhalte korrekt deklariert werden.

2. Was genau muss gekennzeichnet werden?

Für Planungsbüros sind zwei Bereiche des Artikels 50 besonders kritisch.

A. Bild- und Videomaterial (Deepfakes)

In der Landschaftsarchitektur nutzen wir KI oft für fotorealistische Renderings. Wenn eine KI Bilder oder Videos erzeugt, die täuschend echt wirken und Personen, Objekte oder Orte darstellen, die so nicht existieren, fallen diese unter die Definition von Deepfakes.

  • Die Pflicht: Sie müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
  • Ausnahme für die Kunst: Ist das Bild Teil eines offensichtlich künstlerischen oder kreativen Werks, reicht eine diskrete Kennzeichnung, die den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

B. Texte für die Öffentlichkeit

Verfassen Sie Umweltberichte, Pressemitteilungen oder Informationen für Bürgerbeteiligungen mithilfe von KI?

  • Die Pflicht: Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
  • Die Rettung (Human-in-the-Loop): Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der Text vor der Veröffentlichung einer menschlichen Prüfung bzw. redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person die Verantwortung für den Inhalt übernimmt.

Dieser letzte Punkt ist für die Planungspraxis der wichtigste – und der Grund, warum die Wahl des richtigen Werkzeugs den Unterschied macht (dazu unten mehr).

3. Praktische Umsetzung: Kennzeichnung im Büroalltag

Damit die Kennzeichnung einheitlich und erkennbar erfolgt, sollten Sie sich an klaren Kategorien orientieren:

  • „KI-generiert“ – für Inhalte, die vollständig von der KI erstellt wurden.
  • „KI-bearbeitet“ – für bestehende Pläne oder Fotos, die mittels KI verändert wurden (z. B. eine Bestandsaufnahme, in die per KI Bäume eingefügt wurden).

Platzierung: Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt für den Betrachter sichtbar sein – idealerweise direkt im Bild (z. B. oben rechts) oder bei Texten direkt unter der Überschrift.

Offizielle EU-Icons: Die EU-Kommission stellt im Rahmen des Verhaltenskodex (Code of Practice) ein Set frei nutzbarer Kennzeichnungs-Icons bereit – kostenlos, ohne Attributionspflicht, in SVG und PNG (jeweils in Schwarz/Weiß und halbtransparent). Sie können die EU-Icons samt Gestaltungsrichtlinien direkt herunterladen – Direkt-Download der Icon-Pakete: Paket 1 · Paket 2 (SVG & PNG). Die Nutzung der Icons ist optional; die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 besteht unabhängig davon. Fragen beantwortet das Europäische KI-Büro (AI Office).

4. Ihre To-do-Liste für das Planungsbüro

Schritt 1: KI-Kompetenz fördern (AI Literacy)

Seit dem 2. Februar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen (Art. 4). Ihr Team muss verstehen, wie die genutzten Tools funktionieren und welche Risiken – etwa Halluzinationen oder Bias – bestehen. Konkrete Antworten zur Umsetzung liefert die KI-Kompetenz-FAQ der EU-Kommission. Tipp: Kostenlose Kurse wie „EU AI Act Essentials“ auf dem KI-Campus (ca. 8 Stunden) sind ein guter Einstieg.

Schritt 2: Redaktionelle Prozesse etablieren

Vermeiden Sie unnötige Labels auf Ihren Berichten, indem Sie festlegen, dass jeder KI-Entwurf von einer Fachplanerin oder einem Fachplaner geprüft und freigegeben werden muss. Dokumentieren Sie intern, wer die redaktionelle Verantwortung für welche Dokumente trägt.

Schritt 3: Internen Code of Conduct erstellen

Erstellen Sie einen Leitfaden für Ihr Büro. Legen Sie darin fest: Welche Tools sind erlaubt? Wo dürfen keine sensiblen oder personenbezogenen Projektdaten eingegeben werden? Wie und wo werden Kennzeichnungen in Präsentationen platziert?

Schritt 4: Erleichterungen für KMU nutzen

Die meisten Planungsbüros gelten als kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Gesetzgeber sieht hier vereinfachte Dokumentationspflichten vor, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten. Nutzen Sie die bereitgestellten Vorlagen der EU-Kommission, sobald diese verfügbar sind.

Wo OnSite ins Spiel kommt

OnSite erzeugt keine Renderings – unser Feld ist die Dokumentation: Sie sprechen Ihre Begehung, Ihren Umwelt- oder Erläuterungsbericht direkt vor Ort ein, und die KI strukturiert daraus einen sauberen Entwurf. Genau hier greift die entscheidende Ausnahme aus Abschnitt 2 B: OnSite ist konsequent auf Human-in-the-Loop ausgelegt.

  • KI unterstützt, ersetzt nicht: Jeder Entwurf ist vor der Freigabe editierbar und wird fachlich geprüft. Die Verantwortung bleibt bei der Fachplanerin bzw. dem Fachplaner – damit greift die redaktionelle Kontrolle, und die Kennzeichnungspflicht für Texte entfällt.
  • Datenschutz statt Copy-Paste in öffentliche Tools: Statt Projektdaten in ein öffentliches Chatfenster zu kopieren, verarbeitet OnSite auf Servern in der EU. Die eingesetzten KI-Modelle sind konfigurierbar; ohne aktive Auswahl eines Drittland-Anbieters verbleibt die Verarbeitung im EWR, und eine Nutzung Ihrer Daten zu Trainingszwecken ist vertraglich ausgeschlossen. Das erleichtert Ihren Code of Conduct aus Schritt 3 erheblich.
  • Nachvollziehbarkeit: Wer wann welchen Eintrag erstellt und freigegeben hat, ist dokumentiert – genau die Nachweisbarkeit, die redaktionelle Prozesse (Schritt 2) verlangen.

So bleibt bei der KI-gestützten Erstellung von Berichten die menschliche Handschrift erhalten – rechtssicher und ohne zusätzliche Label-Bürokratie. Mehr dazu, wie OnSite Planung und Umweltbaubegleitung unterstützt, finden Sie auf unseren Seiten zu Planung & Architektur und Umweltbaubegleitung (UBB).

Fazit

Der EU AI Act ist kein Innovationskiller, sondern schafft Transparenz und Vertrauen in unsere Arbeit. Für Landschaftsarchitekten und Umweltplaner bedeutet das vor allem: Prüfen Sie Ihre Visualisierungen auf „Echtheits-Täuschung“ und stellen Sie sicher, dass Ihre Texte eine menschliche Handschrift behalten. Fangen Sie heute mit der Schulung Ihres Teams an – so sind Sie für den Stichtag im Sommer 2026 bestens gerüstet.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4) besteht bereits seit dem 2. Februar 2025.

Muss ich KI-generierte Umweltberichte kennzeichnen?

Nur, wenn der Text ohne menschliche Prüfung veröffentlicht wird. Wird der KI-Entwurf fachlich geprüft und übernimmt eine Person die redaktionelle Verantwortung (Human-in-the-Loop), entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte.

Gilt der AI Act auch für kleine Planungsbüros?

Ja, unabhängig von der Bürogröße – für KMU jedoch mit vereinfachten Dokumentationspflichten.

Darf ich Projektdaten in Tools wie ChatGPT eingeben?

Bei personenbezogenen oder vertraulichen Daten ist Vorsicht geboten. Empfehlenswert sind Werkzeuge mit Verarbeitung in der EU, ohne Training mit Ihren Daten und mit klaren Auftragsverarbeitungsverträgen.

Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an eine fachkundige Beratung.

Dr. Christian Hüttich
Über den Autor
Dr. Christian Hüttich
Geschäftsführer & Gründer · Hüttich Consulting GmbH

Promovierter Geoinformatiker mit Fokus auf Big Data, Satellitendaten und Machine Learning. Seit 2022 Geschäftsführer der Hüttich Consulting und im Feld KI tätig – mit starkem Bezug zur Umweltbranche. Privat Wassersportler und Patagonia-Fan.

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