Kostenloser Praxis-Leitfaden · PDF

EU AI Act: Was Planungs- und Umweltbüros jetzt wissen & beachten müssen

Ab dem 2. August 2026 gelten Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Unser kompakter Leitfaden zeigt Ihnen Fristen, Fallstricke und die konkrete Absicherung – in verständlichem Deutsch, ohne Juristendeutsch.

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Das erfahren Sie im Leitfaden

Für wen der Leitfaden gedacht ist

Für Landschaftsarchitektur- und Umweltplanungsbüros, GaLaBau-Betriebe, Ingenieur- und Planungsbüros sowie alle, die KI für Berichte, Visualisierungen oder Dokumentation einsetzen und wissen wollen, was der EU AI Act konkret von ihnen verlangt. Vertiefende Beiträge finden Sie in unserem Fachartikel zum EU AI Act sowie auf unseren Seiten zu Planung und Umweltbaubegleitung.

Häufige Fragen

Was muss ich beim EU AI Act als Planungsbüro beachten?

Vor allem die Kennzeichnung von KI-generierten Bildern und öffentlichen Texten (Art. 50, ab 2. August 2026), die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4, seit 2. Februar 2025) und organisatorische Grundlagen wie ein KI-Inventar und die menschliche Prüfung von KI-Entwürfen. Details im Leitfaden.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026; die KI-Kompetenz-Pflicht bereits seit dem 2. Februar 2025.

Muss ich KI-generierte Umweltberichte kennzeichnen?

Nur, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Mit redaktioneller Kontrolle und Verantwortungsübernahme (Human-in-the-Loop) entfällt die Pflicht für Texte.

Ist der Leitfaden wirklich kostenlos?

Ja. Nach Eingabe Ihrer E-Mail und einer kurzen Bestätigung (Double-Opt-In) erhalten Sie den Download – kostenlos und unverbindlich.

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